Dysphagienetzwerk Deutschland e.V.

Willkommen

Hallo und Willkommen auf der Seite des dnwd-ev.

 

dnwd-ev steht für Dysphagienetzwerk Deutschland e.V. .

Wir sind aus einem etablierten interprofessionellem Netzwerk, dem „Dysphagienetzwerk Südsachsen“ hervorgegangen.

 

Aus einer Idee und engagierten Menschen ist Verein geworden.

Die Vorteile des eingetragenen Vereins mit voller Rechtsfähigkeit gegenüber dem nicht eingetragenen Verein liegen für uns klar auf der Hand:

  • Mit der Rechtsfähigkeit unseres eingetragenen Vereins entsteht auch die Parteifähigkeit, wir haben jetzt das Recht als Körperschaft direkt zu klagen (oder auch verklagt zu werden).
  • Es ist uns nun möglich, eigenes, den Mitgliedern nicht zugerechnetes Vermögen zu bilden.
  • Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen aus dem öffentlichen wie privaten Raum werden in der Regel nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben.
  • Unser Verein besitzt eine grundsätzlich demokratische Organisationsstruktur mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitglieder.
  • Nun haben wir eine Struktur und können unter eigenem Namen Projekte durchführen.
  • Als eingetragener Verein dienen wir als Ansprechpartner für Kollegen, Institutionen, Presse und natürlich Betroffene.
Unterstützen Sie uns mit ihrer Expertise und Mitarbeit und werden Sie Mitglied im Dysphagienetzwerk Deutschland e.V.
  • Durch den Grundsatz der Organhaftung sind viele Haftungsrisiken auf das Vereinsvermögen beschränkt; Haftungsrisiken für Mitglieder und Vorstände sind deutlich reduziert oder sogar ausgeschlossen.
  • Mit der Rechtsfähigkeit des eingetragenen Vereins entsteht auch die sogenannte Parteifähigkeit, d.h. das Recht als Körperschaft direkt zu klagen oder auch verklagt zu werden.
  • Der eingetragene Verein kann in rechtlichen Auseinandersetzungen Prozesskostenhilfe erhalten.
  • Er kann eigenes, den Mitgliedern nicht zugerechnetes Vermögen bilden, für das er etwa im Falle von Immobilien auch in das Grundbuch eingetragen wird.
  • Nach sorgfältiger Vorbereitung der Gründung und Ausformulierung der Satzung lässt sich sehr viel einfacher die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vereinsregister und Finanzbehörden erlangen. Dies geht in der Regel einher mit der Befreiung aller Aktivitäten eines Vereins (in bestimmten Umsatzgrenzen) von der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Verbunden damit sind weitere steuerliche Vorteile, etwa die Abzugsfähigkeit von Spenden (Steuerarten und Besteuerungsregeln).
  • Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen aus dem öffentlichen wie privaten Raum werden in der Regel nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben.
  • Für ehrenamtlich Tätige (Mitglieder, Vorstände aber auch Nicht-Mitglieder) existiert ein weitreichender, ergänzender gesetzlicher Versicherungsschutz, soweit die Aktivitäten im Auftrag oder Umfeld öffentlicher oder gemeinnütziger Körperschaften erfolgen.
  • Die Kosten der Gründung eines eingetragenen Vereins sind vergleichsweise gering.
  • Der Verein besitzt eine grundsätzlich demokratische Organisationsstruktur mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitglieder.
  • Schließlich sollten Aktive die positive Binnenwirkung des Regelungs- und Institutionalisierungsdrucks nicht unterschätzen, die eine Vereinsgründung nach den Vorschriften des BGB auslösen kann.
 
 

4 Kommentare zu „Willkommen“

  1. Dolores Pfordt

    Guten Morgen,

    ich möchte mich gerne anmelden. Leider funktioniert es über die Maske nicht.
    Ob es wohl am Alter liegt? Das akzeptiert sie nicht. Lg, Dolores

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